08.02.2017 - Von der korrekten Anwendung dieser Rechtsnorm überzeugte sich die Oberstufe der Sozialversicherungsfachangestellten (VSO1) bei einem Besuch einer Schwurgerichtsverhandlung vor dem Dortmunder Landgericht. Verhandelt wurde dort am 25.01.2017 der gewaltsame Tod eines jungen Mannes in Dortmund.
Dieser ist unter mysteriösen Umständen um sein Leben gebracht worden. Von der Anklage durch den Staatsanwalt über die Befragung des Angeklagten und Zeugen bis hin zum Vortrag des obduzierenden Gerichtsmediziners beinhaltete dieser Hauptverhandlungstermin fast alles was die Strafprozessordnung hergibt. Dass der kleine, aber feine Unterschied zwischen Mord und Totschlag jedoch eine entscheidende Rolle für das Strafmaß spielt, war den Absolventen der VSO1 schon vorher bekannt.
Nicht minder spannend und interessant war der Besuch von Güte- und Kammerverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Dortmund am darauffolgenden Tag, 26.01.2017. Da sich die Auszubildenden zuvor zwölf Wochen à sechs Wochenstunden mit den Grundzügen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts beschäftigt hatten, konnten viele der verhandelnden Fälle fachmännisch eingeordnet und beurteilt werden. An dieser Stelle gebührt dem vorsitzenden Richter der 9. Kammer, Herrn Dr. Mark Oelmüller, ein herzliches Dankeschön für seine freundliche und kompetente Begleitung unseres Besuchs.
Für den Bildungsgang „Sozialversicherungsfachangestellte“: Christian Bittner